Betrieblicher Explosionsschutz
Beim Umgang mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben können gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten. Eine Explosion kann Personenschäden bis hin zum Tod hervorrufen. Darüber hinaus können auch wirtschaftliche Schäden durch die Zerstörung von Anlagen und Lieferausfall verursacht werden.
Der betriebliche Explosionsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit als auch der Betriebssicherheit und dient der Sicherheit im Unternehmen. Zur Vermeidung von Explosionen müssen Gefährdungen durch Explosionen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, um ein Konzept mit geeigneten Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Damit stellt die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument zur Beurteilung von Explosionsgefahren am Arbeitsplatz dar. Die Ergebnisse werden im Explosionsschutzdokument festgehalten.
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen zudem bestimmten Prüfpflichten. Sie müssen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden.
Dabei können wir Sie unterstützen. Sprechen Sie uns an.
Ihre Kontaktpersonen
Meike Hoffrichter-Bohle
+49 511 23560-5426
Dr. Thomas Pape
+49 621 4456-3668
Dr. Thomas Sebastian
+49 621 4456 3171
Unsere Dienstleistungen:
- Prüfungen auf Explosionssicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Prüfung vor Inbetriebnahmen gemäß §15 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV
- Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung gemäß §15 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV
- Wiederkehrende Prüfung gemäß §16 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 BetrSichV
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach §6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung
- Erstellung von sicherheitstechnischen Stellungnahmen beispielsweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren
- In-house Schulungen zum Explosionsschutz